Erklärung zur Barrierefreiheit
Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2026
Dies ist eine Übersetzung als Serviceleistung. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist der spanische Text maßgebend, da er als einziger von einem Juristen geprüft wurde. Zur spanischen Fassung
- Firmenname
- GREEN JURIS CANALES ETICOS, SOCIEDAD LIMITADA
- Anschrift
- C/ Asilo, 39 Bajo · 03204 Elche (Alicante)
- Telefon
- +34 966 670 009 · 649 057 852(für Fragen zum Service; Meldungen erfolgen über den Kanal, niemals telefonisch)
- ps@greenaudit.net
Diese Erklärung bezieht sich auf die Website greencanaleseticos.com und auf die dort veröffentlichten Seiten mit rechtlichen Informationen. Sie folgt der Struktur des Real Decreto 1112/2018, de 7 de septiembre, über die Barrierefreiheit der Websites und Anwendungen für mobile Geräte des öffentlichen Sektors.
Der Inhaber dieser Website ist eine private Einrichtung und unterliegt als solche diesem Real Decreto nicht. Die Erklärung wird freiwillig veröffentlicht, weil sich unter den Organisationen, die diesen Dienst nutzen, Einrichtungen des öffentlichen Sektors befinden, für die er sehr wohl gilt, und weil, wer einen Hinweisgeberkanal aufruft, dies unabhängig von seinen Fähigkeiten können muss.
Geltungsbereich: was diese Erklärung abdeckt und was nicht
Sie deckt die unter greencanaleseticos.com veröffentlichten Seiten ab: die Startseite, ihre Fassungen in den verschiedenen Sprachen und die Rechtsseiten (Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen, Verhaltenskodex und diese Erklärung selbst).
Sie deckt nicht den Hinweisgeberkanal der einzelnen Organisationen ab. Dieser Kanal befindet sich unter einer anderen Webadresse und läuft auf GlobaLeaks, einer quelloffenen Anwendung, die von einem Dritten entwickelt wird. Seine Barrierefreiheit hängt von diesem Programm und von demjenigen ab, der es entwickelt, nicht vom Inhaber dieser Website, und wird daher hier nicht erklärt. Wenn Sie Informationen über die Barrierefreiheit des Kanals benötigen, in dem Sie eine Meldung einreichen wollen, wenden Sie sich an die Organisation, die Inhaberin dieses Kanals ist.
Ebenso wenig deckt sie Websites Dritter ab, auf die diese Website verlinken kann.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist TEILWEISE KONFORM mit der Norm UNE-EN 301 549:2019 (entspricht den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, WCAG 2.1, Stufe AA), aufgrund der fehlenden Konformität in den nachstehend angeführten Punkten.
Es wird „teilweise konform“ und nicht „vollständig konform“ verwendet, und zwar aus einem konkreten Grund: Die durchgeführte Prüfung ist eine technische Selbstbewertung und hat weder Tests mit tatsächlichen assistiven Technologien noch mit Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderungen umfasst. Vollständige Konformität ohne diese Tests zu erklären hieße, mehr zu behaupten, als geprüft wurde.
Nicht barrierefreier Inhalt
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
- Fehlende Vereinbarkeit mit der Norm: Das Funktionieren der Website mit Screenreadern (zum Beispiel NVDA, JAWS oder VoiceOver), mit Bildschirmlupen oder mit Sprachsteuerung wurde nicht überprüft. Die Website wurde nach den Techniken erstellt, die diese Produkte benötigen — hierarchische Überschriften, Regionen, Alternativtexte, auf jeder Seite und in jedem Link zum Sprachwechsel angegebene Sprache —, doch solange dies nicht getestet wird, kann es nicht als überprüft gelten.
- Fehlende Vereinbarkeit mit der Norm: Die Überprüfung erfolgte auf Chromium-basierten Browsern. Es wurden weder alle Browser noch alle ihre Versionen getestet, auch nicht die Browser mobiler Geräte.
- Fehlende Vereinbarkeit mit der Norm: Unterhalb einer Bildschirmbreite von 320 Pixeln kann horizontales Scrollen auftreten. Die Norm verlangt, dass es ab dieser Breite nicht auftritt, und ab dieser Breite tritt es nicht auf.
- Unverhältnismäßige Belastung: Es wird keine geltend gemacht.
- Inhalt, der nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fällt: der Hinweisgeberkanal der einzelnen Organisationen, wie im Abschnitt zum Geltungsbereich erläutert.
Was überprüft wurde
Dieser Abschnitt gehört nicht zum vorgeschriebenen Mindestinhalt, wird aber aufgenommen, damit jede und jeder wissen kann, was hinter dem Wort „teilweise“ steht:
- Der Kontrast aller Textfarben und aller Farben von Bedienelementen, berechnet mit der offiziellen Formel der relativen Leuchtdichte auf Grundlage der tatsächlichen Farben des Stylesheets, im hellen und im dunklen Design.
- Die vollständige Bedienung mit der Tastatur: Tabulatorreihenfolge, Sichtbarkeit des Fokus, Fehlen von Fokusfallen, Funktionieren des Links „Zum Inhalt springen“ sowie Öffnen und Durchlaufen sowohl der Sprachauswahl als auch der Designauswahl ohne Maus, letztere auch mit den Pfeiltasten.
- Die Vergrößerung bis zum Äquivalent von 400 % (Breite von 320 Pixeln) ohne Verlust von Inhalten und ohne horizontales Scrollen sowie die von der Norm verlangte Vergrößerung der Textabstände, ohne dass sich etwas überlagert oder abgeschnitten wird.
- Die Struktur jeder Seite: eine einzige Überschrift erster Ebene, eine Hierarchie ohne Sprünge, gekennzeichnete Regionen mit voneinander verschiedenen Namen sowie in jeder der Sprachfassungen angegebene Sprache und Schreibrichtung, einschließlich der arabischen, die von rechts nach links geschrieben wird.
- Eine automatische Prüfung mit dem Werkzeug axe-core an den Seiten so, wie der Server sie ausliefert.
Die Website benötigt kein JavaScript: Alle Informationen und alle Links, einschließlich des Sprachwechsels, funktionieren allein mit dem Browser. Das einzige Bedienelement, das es benötigt — die Auswahl zwischen hellem und dunklem Design —, wird ohne JavaScript nicht angezeigt; in diesem Fall folgt die Seite dem auf dem Gerät eingestellten Design. Sie verwendet auch keine Cookies, keine Formulare und keine Inhalte, die sich bewegen, blinken oder sich von selbst aktualisieren, und sie berücksichtigt die Systemeinstellung zur Reduzierung von Animationen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die vorliegende Erklärung wurde am 30. Juli 2026 erstellt.
Als Methode diente eine Selbstbewertung durch den Inhaber der Website selbst, die eine automatische Prüfung mit axe-core mit manuellen Kontrollen mit der Tastatur, der Berechnung des Kontrasts und der Überprüfung des ausgelieferten Codes verbindet.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 30. Juli 2026.
Anmerkungen und Kontaktdaten
Sie können jede Schwierigkeit beim Zugang zum Inhalt oder jede andere Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen, indem Sie an ps@greenaudit.net schreiben. Geben Sie nach Möglichkeit die Seite, den Browser und die von Ihnen verwendete assistive Technologie an: Damit lässt sich das Problem sehr viel schneller eingrenzen.
Auf demselben Weg können Sie auch Informationen anfordern, die für Sie nicht barrierefrei sind, damit sie Ihnen auf anderem Wege zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitteilungen werden schnellstmöglich bearbeitet, in jedem Fall innerhalb von zwanzig Arbeitstagen nach ihrem Eingang.
Wenn Sie diese Website über den Hinweisgeberkanal einer öffentlichen Verwaltung aufrufen und sich Ihre Beschwerde auf diesen Kanal bezieht, können Sie sich außerdem an die für Barrierefreiheit zuständige Stelle dieser Verwaltung wenden, die für die in Artikel 12 des Real Decreto 1112/2018 vorgesehenen Reklamationen zuständig ist.
Und ein Hinweis, der hier wiederholt werden sollte: Verwenden Sie diese Adresse nicht, um den Sachverhalt einer Meldung zu schildern. Dieses Postfach ist weder vertraulich noch anonym. Meldungen werden ausschließlich über den Kanal Ihrer Organisation eingereicht.